Hausratversicherung muss auch bei vorübergehender Auslagerung haften
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm aus dem letzten Jahr, die jetzt veröffentlicht wurde, sind während eines Umzugs auch die Gegenstände von der Hausratversicherung geschützt, die vorübergehend ausgelagert wurden (Az.: 20 U 54/07). Im konkreten Fall hatte der Kläger während seines Umzugs verschiedene Hausratgegenstände auf seinem Betriebsgelände gelagert, von wo sie ihm gestohlen wurden. Die Hausratversicherung wollte den Schaden jedoch
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