Betriebssport: Keine gesetzliche Unfallversicherung bei Turnieren
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt für Unfälle, die während der Arbeit und auf dem Weg dorthin bzw. nach Hause passieren. Nach geltender Rechtsprechung zählen auch betriebliche Feiern unter bestimmten Voraussetzungen zum Arbeitsbereich, der durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist. Einen dienstlichen Bezug sahen deutsche Gerichte jahrelang auch bei Betriebssportgemeinschaften, in denen sich Angestellte von Firmen oder Verwaltungen nach Dienstende zum Sport
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