Versicherung bei Ersatzwagen
Ist das eigene Fahrzeug aufgrund einer Reparatur nach einem Unfall zeitweise nicht einsatzfähig, nehmen viele Autofahrer die Möglichkeit eines Ersatzwagens in Anspruch. Dieser muss jedoch nicht unbedingt immer mit einer Vollkaskoversicherung ausgestattet sein. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass der Entleiher dazu verpflichtet ist, sich über den Versicherungsschutz des Ersatzwagens selbständig zu informieren und sich nicht
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