Unfallversicherung schützt auch auf Weg in Mittagspause
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz sind Arbeitnehmer, die ihre Mittagspause mit Freunden verbringen möchten, auf dem Weg dorthin von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt (Az.: L 2 U 105/09). Darauf weist die Stiftung Warentest in einer Meldung hin. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der größte Teil der Mittagspause für den Weg zu der Freundin und wieder zurück verbraucht wird.
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