Urlaub verfällt bei zeitweiser Erwerbsunfähigkeit nicht
Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein verlieren Arbeitnehmer, die vorübergehend wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente bezogen haben, nicht ihren Urlaubsanspruch (Az.: 4 Sa 209/10). Die Deutsche Anwaltauskunft weist darauf hin, dass der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub und den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte bestehen bleibt. Im konkreten Fall ist ein schwerbehinderter Beschäftigter aus dem öffentlichen Dienst im Jahr 2004 dauerhaft erkrankt,
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