Erziehungsrente für geschiedene Elternteile
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass bei geschiedenen und alleinerziehenden Müttern die gesetzliche Rentenversicherungen in Form einer sogenannten Erziehungsrente einspringt, wenn der unterhaltspflichtige Ex-Partner verstirbt. Aktuell beträgt die Erziehungsrente im Durchschnitt 740 Euro pro Monat und wird bis zur Volljährigkeit des Kindes bezahlt. Liegt bei dem Kind eine Behinderung vor, endet die Zahlung nicht mit der Volljährigkeit des Kindes,
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