Hausratversicherung: Bargeld-Diebstahl muss nachgewiesen werden
Nach einem Urteil des Amtsgerichts München müssen Wohnungsinhaber nach einem Einbruch in ihre Wohnung nachweisen können, dass Ihnen dabei Bargeld entwendet wurde, wenn sie den Schaden von ihrer Hausratversicherung ersetzt bekommen wollen (Az.: 142 C 8212/09). Darauf weist die Fachzeitschrift „recht und schaden“ hin. Im konkreten Fall hatte ein Mann gegen seine Hausratversicherung geklagt. Er hatte einen Einbruchdiebstahl gemeldet, bei
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