PV-Zusatzbeitrag auch für behinderte Menschen
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) müssen auch Personen, die in Werkstätten für Behinderte arbeiten, ebenso wie alle anderen Kinderlosen Zusatzbeiträge für die Pflegeversicherung zahlen (Az.: B 12 KR 14/09). Darauf weist das Onlinemagazin Haufe hin. Im konkreten Fall hatte ein in einer Werkstatt für behinderte Menschen Beschäftigter bei der Pflegekasse die Erstattung der einbehaltenen Beitragszuschläge von 1,22 Euro pro
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