Au-Pair-Lohn in der Steuererklärung
Das Magazin “Focus Money” weist darauf hin, dass der Lohn für ein Au-Pair bei der Steuererklärung besonders berücksichtigt werden muss. So kann die Hälfte des Geldes als Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Die andere Hälfte kann als Kinderbetreuungskosten aufgeführt werden. Dem Bund der Steuerzahler in Berlin zufolge ist dies zumindest dann möglich, wenn die Arbeitszeit des Au-Pair nicht
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