Pflichtverstöße müssen von Versicherung bewiesen werden
Wenn eine Versicherung im Falle einer Leistungsforderung selbige verweigert so muss sie den Pflichtverstoß beweisen. Dies geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes in Saarbrücken hervor. Verhandelt wurde ein Fall, in dem eine Versicherung Zahlungen aus der Lebensversicherung des verstorbenen Ehemannes zu Gunsten der Ehefrau verweigert hatte. Der Mann hatte die Lebensversicherung bei der Versicherung beantragt und wurde noch vor
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