Krankenkasse muss für falsche Leistungszusagen haften
Wie aus einem Ende Dezember veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervorgeht, muss eine Krankenkasse für falsche Leistungszusagen eines Mitarbeiters haften (Az.: 12 U 105/12). Macht also ein Mitarbeiter einem Versicherten falsche Versprechungen, so muss die Krankenkasse diese auch einhalten, weil der Bürger grundsätzlich “von der Rechtmäßigkeit der Verwaltung ausgehen” darf, heißt es in der Urteilsbegründung. Im konkreten Fall ging
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