Stiftung Warentest rät von Neuabschluss von Lebensversicherungen ab

Die Stiftung Warentest weist in der Januar-Ausgabe ihrer Zeitschrift “Finanztest” darauf hin, dass sich Neuabschlüsse von Lebensversicherungen kaum mehr lohnen. Der Grund: Obwohl die Versicherungsunternehmen hohe Gewinne machen, soll die Beteiligung der Kunden an den stillen Reserven der Versicherer verringert werden. Die Folge ist, dass viele Kunden am Ende der Vertragslaufzeit weniger ausbezahlt bekommen als ursprünglich angenommen.

Lebensversicherer sind seit 2008 dazu verpflichtet, Kunden, deren Verträge fällig werden und ausgezahlt werden sollen, mit 50% an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Nun haben die Versicherer jedoch durchgesetzt, dass dieser Prozentsatz verringert wird, ein entsprechender Beschluss des Bundestags sieht vor, dass diese Änderung ab dem 21. Dezember 2012 gültig wird. Möglicherweise soll es aber eine “Härtefall-Regelung” für Ausnahmefälle geben.

Unabhängig davon erwägen Versicherungsmanager, zukünftig Zinsgarantien zeitlich zu begrenzen, was ebenfalls dazu führt, dass Kapitallebensversicherungen nicht mehr so attraktiv sind, urteilt “Finanztest”. Schon jetzt beträgt der Garantiezins auf den Sparanteil nur noch 1,75%, je nach Kosten könne das auf den Gesamtbetrag berechnet, einen Zinssatz von unter 1% ergeben. Es ist außerdem möglich, dass auch zukünftig weitere Leistungen, die über die Garantie hinausgehen, gekürzt werden (wie im Beispiel der Bewertungsreserven bereits geschehen).

Kunden, die bereits eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, sollten allerdings nicht vorschnell den Vertrag beitragsfrei stellen lassen oder kündigen. Dies seit oft teurer als den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit durchzuhalten, so die Stiftung Warentest.

Wer sich dennoch dazu entschließt, seine Lebensversicherung zu verkaufen, sollte bei der Auswahl des Käufers vorsichtig sein. Wie die Stiftung Warentest berichtet, ermittelt die Finanzaufsicht derzeit gegen rund 60 Aufkäufer von Lebensversicherungen und hat bereits den beiden Aufkäufern “Global Financial Invest AG” aus Frankfurt/Main und der “HLO Consulting Group” aus Darmstadt den Geschäftsbetrieb untersagt. Beide unternehmen versprachen ihren Kunden Renditen von bis zu 100%, deren Auszahlung über mehrere Jahre erfolgen sollte. Laut Stiftung Warentest haben die Unternehmen nach dem Kauf der Policen diese gekündigt und den Gewinn in andere Geldanlagen investiert, weshalb es sehr fraglich sei, ob die Kunden überhaupt den Rückkaufwert ihrer Lebensversicherung erhalten werden.

Aber auch eine Beitragsfreistellung kann problematisch sein. Soeben hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln des Versicherers Ergo für unwirksam erklärt, nach denen die Vermittlerkosten für die Lebensversicherung von den ersten Beiträgen abgezogen werden. Auch der Abzug von zusätzlichen Stornogebühren ist laut BGH nicht rechtens. Kunden, die ihre Lebensversicherung bei Ergo bereits gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, steht somit ein höherer Rückkaufwert zu und können jetzt Geld nachfordern. Wer schon 2009 gekündigt hat, muss sich allerdings beeilen und noch in diesem Jahr seine Ansprüche geltend machen. Einen entsprechenden Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Internetseite an.