Aus für das ‚“Alles-oder-Nichts-Prinzip“
Schon wegen kleiner Fehler konnten Versicherte bislang ihren Versicherungsschutz einbüßen. Wer zum Beispiel Angaben im Versicherungsantrag vergaß oder gegen einen Paragraphen der Versicherungsbedingungen verstieß, der sah von den Assekuranzen häufig keinen Cent. Die Gerichte halfen den Kunden in vielen Fällen nur wenig. So kann zum Beispiel eine vergessene Arztbehandlung, die die im Gesundheitsfragebogen der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben wurde, zum Verlust
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