Falsche Angaben führen zu Verlust des Anspruchs
Dass im Schadensfall wahrheitsgemäße Angaben gegenüber der Versicherung zu machen sind, ist lange bekannt. Dies gilt für jede Art von Versicherungen, unter anderem also auch für die Unfallversicherung. Im Schadensfall muss der Versicherte jedes noch so kleine Detail korrekt anzeigen, auch wenn ihm dies als irrelevant erscheint, sonst kann die Versicherung von ihren Leistungsverpflichtungen zurücktreten oder sie zurückfordern, wenn sie
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