Wer haftet bei Gefälligkeiten?
Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht für einen Schaden aufkommen, der bei einer spontanen Gefälligkeitsleistung im Arbeitsleben entsteht (Az.: L 4 U 119/09). Im konkreten Fall hatte ein Mann der Inhaberin eines Optikergeschäfts beim Öffnen des Rollgitters vor ihrem Geschäft geholfen und klemmte ihr beim Hochschieben des Gitters aus Versehen den Finger ein. Seine Haftpflichtversicherung
Weiterlesen