Neues Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt
Bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Police ist die Nennung aller bestehenden Krankheiten verpflichtend, da sonst der Versicherungsschutz im akuten Krankheitsfall, der zur Berufsunfähigkeit führen könnte, nicht mehr gewährleistet ist. Das Landgericht Frankfurt entschied zunächst, dass bei Abschluss der Police nicht nur die Krankheiten benannt, sondern auch alle damit zusammenhängenden gravierenden Symptome aufgezählt werden müssten, um diese Pflicht zu erfüllen. Im aktuellen
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