Sonderkündigung in der Kfz-Versicherung
Wer die Wechselfrist in der Kfz-Versicherung verpasst hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen über eine Sonderkündigung seine Kfz Versicherung kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. In der Regel kann die Autoversicherung zum Ende des Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei einen Monat vorher, also bis zum 30. November, eingegangen sein. Ein berechtigter Kündigungsgrund für eine Sonderkündigung wäre beispielsweise wenn
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