Kapitalauszahlungen aus Direktversicherung
Eine Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung ist voll Kranken- und Pflegeversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass eine Auszahlung von z. B. 100.000 EURO bei einem Krankenkassenbetragssatz von angenommenen 14,5 % und einem Pflegeversicherungssatz von 1,7 % eine Zahlung in Höhe von EURO 16.200 an die Krankenkassen fällig macht. Dies wird gestreckt über 120 Monate (10 Jahre), was monatlich dann Euro 135 ausmacht. Festgelegt
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