Kein Versicherungsschutz bei fehlendem roten Kennzeichen
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz müssen auch rote Nummernschilder stets ordnungsgemäß und gut sichtbar an das Fahrzeug angebracht werden. Ansonsten kann der Versicherungsschutz verlorengehen (Az.: 10 U 1258/10). Wer also für Probe- oder Überführungsfahrten eines PKW rote Nummernschilder verwendet, muss diese immer im für die Nummernschilder vorgesehenen Rahmen befestigen und darf sie nicht hinter die Windschutzscheibe oder auf der
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