Lebensversicherung muss nicht der Finanzierung des Lebensunterhalts dienen
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz muss ein Versicherter seine Lebensversicherung nicht zur Finanzierung seines Lebensunterhalts einsetzen, wenn er damit nachweislich den Kauf oder Erhalt eines Grundstücks finanzieren möchte (Az.: S 6 AS 734/07). Im konkreten Fall hatte ein schwerbehinderter Mann geklagt, der seit einem Unfall im Rollstuhl sitzt. Er geht einer Teilzeitbeschäftigung nach, doch der Lohn aus dieser Beschäftigung
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