Versicherung muss Neupreis für zerstörte Brille erstatten
Nach einem Urteil des Landgerichts Münster muss die Haftpflichtversicherung den Neupreis für eine bei einem Unfall zerstörte Brille erstatten (Az.: 1 S 8/09). Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Im konkreten Fall war der Kläger in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem seine Brille kaputtging. Die Brille war fast fünf Jahre alt. Der Kläger kaufte sich
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