Keine Unfallversicherung bei 2,34 Promille
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden verliert ein Versicherter den Schutz seiner privaten Unfallversicherung, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,34 Promille einen Unfall erleidet (Az: 4 U 1097/08). Bei einem Fußgänger mit dieser Alkoholkonzentration im Blut kann davon ausgegangen werden, dass derjenige eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung hat, so die Richter. Eine solche Bewusstseinsstörung ist von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Im
Weiterlesen