Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 17. September 2010 unterliegen pflegende Angehörige, die als Begleitung ihrer pflegebedürftigen Eltern in Urlaub sind, dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Az.: L 4 U 57/09). Im konkreten Fall hatte eine Frau aus Wuppertal ihre pflegebedürftigen Eltern in deren Urlaub nach Spanien begleitet. Nach dem gemeinsamen Heimflug stürzte die Frau auf dem
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