Steuererklärung unter Vorbehalt
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied in einem aktuellen Urteil, dass Finanzämter Steuererklärungen unter Vorbehalt annehmen dürfen, aber nicht dazu verpflichtet sind, dies auf Kundenwunsch zu tun (Az.: 2 K 2211/06). Im konkreten Fall hatte eine Frau ihre Einkommensteuer-Erklärung abgegeben, in der jedoch noch nicht die Verluste aus Vermietungen berücksichtigt waren. Das zuständige Finanzamt setzte die Einkommensteuer gemäß den Angaben in der
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