Kritik an geplantem Präventionsgesetz

Innen- und Justizministerium äußerten kürzlich starke Bedenken im Hinblick auf den von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung der Gesundheitsprävention. Dabei geht es um alle wesentlichen Punkte, die der Entwurf umfasst, von der geplanten Präventionsräte auf Bundes- und Landesebene, die künftig entscheiden sollen, welche Projekte mit welchem Geld unterstützt werden, über die Finanzierung des auf 350 Millionen Euro kalkulierten Präventionsbudgets durch alle gesetzlichen Sozialversicherungen bis hin zur Beteiligung der privaten Krankenversicherung.

Insbesondere die geplante Mischverwaltung löste verfassungsrechtliche Bedenken aus, die sich nach dem Urteil des Verfassungsgerichts bezüglich der Mischverwaltung bei der Betreuung von Hartz IV-Empfängern noch verstärkt haben. Das Innenministerium befürchtet erhebliche rechtliche Schwierigkeiten und das Justiministerium fordert eine “umfassende Überarbeitung und Ergänzung”. So sei Struktur und Zusammensetzung des Nationalen Präventionsrates unklar.
Die Pläne der Gesundheitsministerin sehen vor, dass die Präventionsmaßnahmen mit 250 Millionen Euro von den Krankenkassen unterstützt werden, während Pflege-, Renten- und Unfallversicherung weitere 100 Millionen Euro zusteuern. Noch nicht beziffert ist der Betrag, mit dem sich die privaten Krankenkassen beteiligen sollen. Mehrere Ministerien kritisieren dies, da für sie diese Art der Gesundheitsförderung als gesamtstaatliche Aufgabe zu verstehen ist, die nicht aus den Mitteln der Beitragszahler finanziert werden könne, die Alternative müsse Steuerfinanzierung lauten. Nicht nur, dass die geplante Finanzierung das Äquivalenzprinzip verletze, es gibt auch Zweifel über eine zweckentsprechende Verwendung der aus der Sozialversicherung stammenden Mittel.