Wann Beiträge aus der Rentenversicherung zurückerstattet werden können
Unter bestimmten Voraussetzungen können die in die gesetzliche Rentenkassen eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Bedingung für die Rückerstattung ist, dass der Versicherte maximal fünf Jahre allgemeine Wartezeit erfüllt hat, zu dieser Wartezeit zählen die Monate, in denen Beiträge gezahlt wurden, aber auch die Zeit, die für Kindererziehung gutgeschrieben wurde. Ausbildungszeiten zählen nicht zu
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