Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen
Grundsätzlich kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) von der Steuer abgesetzt werden – vorausgesetzt die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung liegen unter 1900 Euro (bei Angstellten) bzw. 2800 Euro (bei Selbstständigen). Übersteigen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge diese Summen, dann ist die BU nicht mehr absetzbar. Bei Selbstständigen gilt zudem die sogenannte Günstigerprüfung. Diese besagt, dass sie in diesem Jahr in der
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