Verlängerung der Lebensversicherung = Neuabschluss
Die Verlängerung einer zeitlich befristeten Risikolebensversicherung ist vor dem Gesetz wie ein Neuabschluss zu werten, was dem Kunden auch explizit so kommuniziert werden muss, damit dieser die damit verbundenen Regeln und Verpflichtungen kennt. So urteilte das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Fall im letzten Jahr (Az. 5 U 704/06-89). Hier hatte ein Versicherungskunde im Jahr 1996 bei der CosmosDirekt eine Risikolebensversicherung
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