Unfallversicherung bei Weihnachtsfeier, aber nicht Weihnachtsmarkt
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist darauf hin, dass ein Weihnachtsmarktbesuch mit den Kollegen nicht unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Nur der direkte Weg zwischen der Arbeitsstelle und der Wohnung des Versicherten ist versichert, deshalb gehöre auch ein Abstecher auf den Weihnachtsmarkt – gleich ob mit Familie oder Kollegen – nicht dazu. Anders sieht es jedoch bei der offiziellen
Weiterlesen