Bauherren-Haftpflichtversicherung auch im Winter!
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass Bauherren auch im Winter, wenn der Bau wegen Schnee, Eis und Kälte ruht, an ihre Bauherren-Haftpflichtversicherung denken sollen. Das gilt auch für unbebaute Grundstücke. Jeder Bauherr trägt ab dem Grundstückskauf für die Sicherheit auf seiner Baustelle die Verantwortung, deshalb sollte schon vor Baubeginn eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt
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