Gentests für Versicherungen soll Ausnahme bleiben
Laut den am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen „Eckpunkten für ein Gendiagnostikgesetz“ dürfen Versicherungen „im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages weder die Durchführung einer genetischen Untersuchung noch Auskünfte über bereits durchgeführte genetische Untersuchungen verlangen.“ Damit soll verhindert werden, dass die Versicherungen anhand des Gentests das Risiko für genetisch bedingte Erkrankungen zu Ungunsten des potentiellen Neukunden einschätzen und ihm/ihr deshalb eine
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