HUK-Coburg bleibt bei 1. Januar als Regel-Stichtag
In den letzten Monaten haben verschiedene Anbieter von Kfz-Versicherungen angekündigt, dass sie zukünftig nicht mehr den 1. Januar für neu abgeschlossene Kfz-Versicherungen vereinbaren möchten. Stattdessen soll die Hauptfälligkeit dem Tag des Vertragsabschluss entsprechen. Werden die Hauptfälligkeiten über das ganze Jahr verteilt, hat dies auch Auswirkungen auf den Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung, der bislang der 30. November ist. Die
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