Versicherungsschein legitimiert Leistungen
Der Inhaber eines Versicherungsscheins ist in den Augen der Versicherung legitimiert dazu, Entscheidungen zu treffen und Leistungen zu erhalten. Darauf weist das Portal Haufe hin. Der Versicherte und eigentlich Berechtigte hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rücknahme der Leistungen, wenn er die Versicherungspolice aus den Händen gibt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: IV ZR 16/08). Im konkreten Fall wollte
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