Versicherungsschutz bei abgefahrenen Reifen
Wie die Fachzeitschrift OLG-Report unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz meldet, kosten abgefahrene Reifen nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung. Die Richter des OLG erklärten, dass die Versicherung auch in diesem Fall ihrer Zahlungspflicht nachkommen muss, sofern der Unfall auch dann nicht zu verhindern gewesen wäre, wenn das Fahrzeug mit neuen Reifen bestückt gewesen wäre (Az.: 10
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