Höhere Beitragsbemessungsgrenzen ab 2010
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die so genannten Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialbeiträge festgelegt. Diese Rechengrößen bestimmen, bis zu welchem Einkommen, Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht gesondert mit Beiträgen belegt. Auf der Basis der durchschnittlichen Einkommensentwicklung im Jahr 2008 wurde ein Antieg um 2% für 2010 festgelegt.
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