Keine Unfallversicherung bei Probearbeit
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Aachen fällt eine unentgeltliche Probe-Arbeit nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Az.: S 8 U 26/09). Darauf weist das Stuttgarter Wirtschaftsportal business-on hin. Im konkreten Fall ging es um einen Schüler, der bei einem potenziellen Arbeitgeber einen Probearbeitstag absolvieren wurde. Für diesen Arbeitstag wurde keine Bezahlung vereinbart. Auf dem Weg zu dem Arbeitsplatz hatte
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