Zu schnelle Beauftragung eines Anwalts kann teuer werden
Laut einem Anfang der Woche veröffentlichten Urteil des Münchner Amtsgerichts kann es teuer werden, wenn jemand zu schnell einen Anwalt einschaltet. Die Gegenseite muss nämlich nur dann für die Anwaltskosten aufkommen, wenn es überhaupt notwendig war, einen Anwalt einzuschalten (Az.: 133 C 7736/11). Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die bei einem Versicherungsunternehmen eine private Rentenversicherung abgeschlossen hatte
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