PKV darf Versicherte nicht ausspionieren
Die Stiftung Warentest weist auf ein Urteil des Landgerichts Dortmund hin, nach dem eine Private Krankenversicherung keinen Privatdetektiv engagieren darf, um Versicherte auszuspionieren (Az.: 2 O 71/07). Das Gericht bezeichnete den Einsatz eines Detektivs als “unredlich”, sofern der Versicherer keine “tatsächlichen Anhaltspunkte” für ein Fehlverhalten des Versicherten habe. Im konkreten Fall ging es um einen selbstständigen Kfz-Meister, der nach einer
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