Darlehensverträge innerhalb der Familie
Wer aus Kreditgeschäften mit Angehörigen Zinserträge erwirtschaftet, muss diese in seiner Steuererklärung angeben, denn sie sind steuerpflichtig. Zinseinnahmen bis zu 801 Euro sind allerdings steuerfrei. Wenn der Kreditgeber außer den Zinseinnahmen keine weiteren Einnahmen hat, dann erhöht sich die Summe sogar auf 8841 Euro. Der Kreditnehmer kann die Zinsen des Vertrags ebenfalls als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, wenn
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