Fahrzeugschein nie im Dienstwagen aufbewahren
Wer einen Dienstwagen fährt, sollte sich angewöhnen, den Fahrzeugschein nie oder nur gelegentlich im Wagen selbst aufzubewahren, da sonst – im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs – die Ansprüche auf Leistungen der Vollkaskoversicherung verloren gehen können. Dieses Urteil fällte das Oberlandesgericht Celle bei einem Rechtsstreit zwischen Versicherungsunternehmer und Versichertem. Im aktuellen Fall wurde der Dienstwagen eines Mannes gestohlen, der auf
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