Autoleasing: Vollkasko Mehrerlös geht an Leasinggesellschaft
Bei einem Kfz-Leasingvertrag haben Kunden im Falle eines Vollkaskoschaden keinen Anspruch darauf, über den Gesamtpreis hinausgehende Leistungen einer Vollkaskoversicherung abzuschöpfen. Das hat heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Ein solcher Mehrerlös steht grundsätzlich allein der Leasinggesellschaft zu, da die Vollkaskoversicherung ausschließlich das Interesse des Eigentümers an der Erhaltung des Fahrzeugs abdecke. Im konkreten Fall lag der Preis des geleasten,
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