Fristlose Kündigung aller Policen bei Täuschung rechtmäßig
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz ist eine privaten Krankenversicherung dazu berechtigt, mehrere Policen eines Versicherten fristlos zu kündigen, wenn dieser sich Leistungen erschlichen hat (Az.: 10 U 213/08). Wie der SWR berichtet, ging es im konkreten Fall um einen Versicherten, der bei seiner privaten Krankenversicherung falsche Angaben machte, auf deren Basis die Kosten für eine Brille übernommen wurde.
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