Mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung unwirksam
Laut drei Urteilen des Oberlandgerichts Hamburg sind mehrere Vertragsklauseln in Versicherungspolicen zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen unwirksam (Az.: 1116/071, 1136/073, 1153/07). Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die drei Unternehmen Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (ehemals Volksfürsorge) geklagt. Die Hamburger Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die betroffenen Klauseln dem Verbraucher nicht deutlich machten, welche Ausmaße eine Kündigung oder
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