Prämienstaffelung in der GKV ungesetzlich
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkassen keine Staffelprämie für ihre Versicherten vorsehen darf, die abhängig ist von dem Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen (Az.: B 1 A 1/09 R). Im konkreten Fall ging es um die Daimler Betriebskrankenkasse, die eine „Wahltarifprämienzahlung“ angeboten hat. Diese sieht vor, dass alle Mitglieder, die im letzten Kalenderjahr länger als drei Monate
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