Neues Umweltschadensgesetzt tritt in Kraft
Auf Deutschlands Strassen sind jährlich fast 160 Millionen Tonnen an Gefahrgütern unterwegs. Für die Transporteure dieser Güter hat die Änderung des Umweltschadensgesetztes gravierende Konsequenzen. Der Fahrzeuginhaber haftet bei einem Unfall nach der neuen Gesetzbebung für die Sanierung von Gewässern und Böden sowie für die Renaturierung des Lebensraums von geschützten und selten Pflanzen und Tieren. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 30.04.2007
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