Tipps zum Kfz-Versicherungsschutz im Winter

Seit Mai 2006 schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass Kraftfahrzeuge an die aktuellen Wetterverhältnisse anzupassen sind, was aber nicht bedeutet, dass eine Fahrt mit Sommerreifen im Winter zwangsläufig zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führt. Dennoch ist die richtige Bereifung natürlich schon im Sinne der eigenen Sinnerheit dringend zu empfehlen. Wer in Skigebiete reist oder in Regionen unterwegs ist, in denen Winterreifen oder Schneeketten explizit ausgeschildert sind, der ist allerdings hierzu verpflichtet.
Dachboxen, Ski, Fahrräder, Ski-Halterungen sowie Schneeketten, Anhängerkupplung und Gepäckträger am Fahrzeug sind in der Regel mit der Kasko-Versicherung abgedeckt, wichtig ist nur, dass das Zubehör im Fahrzeug eingebaut, mit entsprechenden Vorrichtungen mit dem Fahrzeug verbunden oder in ihm unter Verschluss gehalten wird. Die Details sind- am besten vor Fahrtbeginn – dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.

Schäden, die durch winterliches Wetter wie Surm oder Hagel verursacht werden, sind üblicherweise ebenfalls durch die Kaskoversicherungen abgedeckt.

Freie Sicht ist besonders im Winter bei schwierigen Straßenverhältnissen besonders wichtig, deshalb müssen Fahrer, die nur ein Guckloch in die vereiste Scheibe kratzen, mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Bei einem Unfall kann die “Kratzfaulheit” teurer werden, unter Umständen muss der Fahrer mithaften.