BGH-Urteil: Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig

Mit dem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Bankkunden massiv gestärkt (Az.: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12). Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass Bearbeitungsgebühren für Kredite, die zusätzlich zu den Zinsen erhoben werden, nicht zulässig sind. Mit anderen Worten: Klauseln in Kreditverträgen, die Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite vorsehen, sind unwirksam.

Im konkreten Fall sind zwei Kläger juristisch gegen entsprechende Klauseln in Verträgen mit der Postbank und der National-Bank vorgegangen, nach denen die Kreditnehmer Zinsen und darüber hinaus ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt zahlen müssen. Laut Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betragen die Bearbeitungsgebühren für Kredite im Durchschnitt ca. 2,5% der Kreditsumme. Das wären bei einer Kreditsumme von 100.000 Euro immerhin schon 2.500 Euro an Gebühren.

Feck weist darauf hin, dass betroffene Kunden das von ihnen gezahlte Bearbeitungsentgelt jetzt zurückfordern können. Er empfiehlt den Betroffenen, sich schriftlich an ihre Bank zu wenden, die Höhe und Zeitpunkt des aufgenommenen Kredits und die Höhe des bereits gezahlten Bearbeitungsgeldes zu nennen und dabei auf das Urteil des BGH zu verweisen. Feck zufolge haben Kunden mit Verträgen aus 2011 oder später gute Chancen für eine Erstattung. Bei früheren Verträgen könnten sich Banken eventuell auf Verjährung berufen, ob dies zulässig ist, ist jedoch juristisch noch nicht endgültig geklärt. Nicht anwendbar ist das BGH-Urteil allerdings auf Fälle, bei denen die Bearbeitungsgebühr in einem Gespräch mit dem Kreditnehmer frei verhandelt wurde.