Freies Fahren auf Rennstrecke nicht versichert

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ist das sogenannte “Freie Fahren” auf einer Rennstrecke wie dem Nürburgring nicht versichert (Az.: 12 U 148/13).

Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der mit dem Porsche 911 GT3 seiner Mitarbeiterin vor zwei Jahren an der Veranstaltung “Freies Fahren” auf dem Nürburgring teilnahm. Dabei krachte er auf der Nordschleife jedoch mit einer Geschwindigkeit von 115 km/h in die Leitplanke, wodurch am Fahrzeug ein Schaden in Höhe von rund 20.000 Euro verursacht wurde. Hinzu kam ein Schaden an der Leitplanke, der sich auf ca. 1.800 Euro belief.

Die Fahrzeugbesitzerin wollte nun, dass ihre Kasko-Versicherung die Kosten für den Fahrzeugschaden und die Haftpflichtversicherung den Leitplanken-Schaden übernimmt. Die Kaskoversicherung verwies auf den Versicherungsvertrag, in dem der Versicherungsschutz für Fahrten auf Rennstrecken explizit ausgeschlossen wurde. Dem Gericht zufolge gilt diese Klausel sowohl für Rennen als auch für Trainingsfahrten auf einer Rennstrecke, deshalb müsse die Versicherung für die Unfallkosten nicht aufnehmen. Damit bestätigte das OLG das Urteil der vorherigen Instanz.

Etwas anders stellt sich der Sachverhalt für die Haftpflichtversicherung und den Schaden an der Leitplanke dar. Die entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag besagte, dass der Versicherungsschutz für Fahrten auf Rennstrecken ausgeschlossen ist, bei denen es auf das Erreichen einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies ist jedoch in dem vorliegenden Fall nicht zwangsläufig gegeben, deshalb muss die Versicherung diesen Schaden übernehmen.