Unfallversicherung schützt Zeugen vor Gericht
Wer als ehrenamtlicher Richter, Schöffe oder Zeuge tätig ist, ist während dieser Zeit gesetzlich unfallversichert. Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erklärt, vertreten Menschen hierbei die Belange der Allgemeinheit, indem sie die Wahrheitsfindung der Gerichte unterstützen. Der Versicherungsschutz ist für Zeugen beitragsfrei, da die Kosten von Bund und Ländern getragen werden. Der Versicherungsschutz für Zeugen besteht bei allen Tätigkeiten, die mit
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