Zu lange Verfahrensdauer verletzt Rechtsschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde einer Frau stattgegeben, deren Schadenersatzprozess schon über 20 Jahre andauert. Der Beschluss des Verfassungsgericht bestätigt, dass das seit 22 andauernde Verfahren beim Landgericht Hamburg das Recht der Klägerin auf effektiven Rechtsschutz verletze, berichtet der „Focus“. Die Karlsruher Richter stimmten darin überein, dass die Grenze des „noch Hinnehmbaren deutlich überschritten“ sei und forderten das Landgericht auf,
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