PKV muss für Heilpraktiker-Therapie bezahlen
Nach einem Urteil des Landgerichts Münster muss die Private Krankenversicherung (PKV) die Kosten für eine naturheilkundliche Behandlung übernehmen, wenn dies die einzige Behandlung ist, die dem Versicherten hilft (Az.: 15 O 461/07). Im konkreten Fall litt ein privat Krankenversicherter unter Neurodermitis. Weder die von seinem Hausarzt verschriebenen Medikamente noch eine Behandlung in einer Hautabteilung einer Universitätsklinik konnten ihm Linderung verschaffen.
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