Haftpflichtversicherung: Vorsicht bei der Probefahrt
Wer sein Auto privat verkaufen möchte, der sollte sehr achtsam sein, wenn der eventuelle neue Besitzer eine Probefahrt machen möchte. Wer einem Fremden die Autoschlüssel übergibt, der spielt fahrlässig mit seinem Versicherungsschutz. Man stelle sich den folgenden Fall vor: Sie geben einem potentiellen Käufer die Schlüssel, damit dieser mit Ihrem PKW eine Probefahrt machen kann. Kehrt dieser nun nie zurück
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