Kinder zählen mehrfach für Rente

Kinder zählen bei für die gezetzlichen Rentenanprüche gleich mehrfach. Für jedes Kind was nach 1991 geboren wurde wird von der Rentenversicherung eine Erziehungszeit von 3 Jahren gerechnet, für Kinder die vor dem 1.1. 1992 nur ein Jahr Erziehungszeit pro Kind. Ferner gibt es noch eine Berücksichtigung bis zum 10. Lebensjahr, diese gilt allerdings nur bei dem ältesten Kind.

Die Rentenversicherung schreibt dem Versicherten drei Pflichtbeitragsjahre gut, die Höhe berechnet sich nach dem Durchschnitteinkommen aller Versicherten, zur Zeit 78 Euro je Kind in Westdeutschland und 69 Euro in Ostdeutschland. Soll das ganze dem Vater gut gechrieben werden muss dieses beantragt werden und zählt dabei allerdings erst nach Antragsstellung, bzw. frühestens zwei Monate davor. Beantragt der Vater Erziehungsurlaub, ist also für die Erziehung der Kinder zuständig, braucht kein Antrag gestellt werden.

Für Eltern die während der ersten zehn Jahre nur eingeschränkt arbeiten und somit unter den unter den Durchsnitt der Normalverdiener fallen, gibt es einen weiteren Rentenausgleich. Es werden die Beiträge vom Einkommen um 50 % aufgestockt, allerdings höchstens bis zur durchschnittlichen Beitragshöhe aller Versicherten.