Unfälle mit Tieren – Nicht immer wird gezahlt
Wenn ein Auto mit einem Tier kollidiert, dann hat das meistens sehr unschöne Folgen. Nicht nur tragisch für das Tier, sondern auch für den Autofahrer, der unter Umständen auf seinen Kosten sitzen bleibt. Ein Unfall mit einem Rentier in Norwegen kann z.B. zur Folge haben, dass die Versicherung keinen Cent zahlt. So entschied auch das OLG Frankfurt in einem Prozess, wo es darum ging, dass ein Autofahrer in seinem Urlaub einem Rentier ausweichen musste und direkt gegen einen Baum fuhr. Die Folge: Totalschaden. Die Versicherung zahlt nicht, denn sie hat in ihren Geschäftsbedingungen stehen, dass nur für Unfälle mit Wildtieren gezahlt wird, die in ¬ß 2 des Bundesjagdgesetztes aufgeführt sind und Rentiere sowie Elche gibt es in Deutschland leider nicht. Hat man jedoch eine ungewollte Begegnung mit einem Reh, können sich die Versicherung nicht aus ihrer Pflicht stehlen. Auch Besitzer von großen Tieren auf Weiden müssen aufpassen. So musste z.B. der Besitzer eines Pferdes Schadenersatz zahlen, weil sein Gaul ausgebüchst war und vor ein Auto gelaufen ist. Die Richter des OLG Nürnberg urteilten, dass ein geschlossenes Tor vor den Stallungen nicht ausreiche, wenn der Gaul trotzdem fliehen kann. Fast gleich verhält es sich bei ausgebüchsten Kühen, wie ein Urteil des OLG Hamm bestätigte.
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