Kilometerleistung muss korrekt angegeben werden
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt muss die Kilometerleistung eines gestohlenen Fahrzeugs bei der Diebstahlsmeldung an die Versicherung korrekt angegeben werden, ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Darauf weist die Aspect Online AG auf ihrer Webseite hin. Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der von seiner Kfz-Versicherung nach einem Autodiebstahl die Zahlung von 10.000 Euro einklagen wollte. Die
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