Kfz-Versicherung muss bei reflexartigem Ausweichen zahlen
Nach einem Urteil des Landgerichts Limburg muss eine Kfz-Versicherung auch dann zahlen, wenn ein Autofahrer reflexartig einem Wild ausweicht (Az.: O 137/09). Entscheidend bei der Frage nach dem Bestehen des Versicherungsschutzes sei allein, ob die Reaktion objektiv dazu führen sollte, eine Kollision mit dem Wild zu verhindern. Im konkreten Fall war eine Frau auf regennasser Fahrbahn einem am Straßenrand stehenden
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