Gang am Anstieg nicht eingelegt
Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe hat in einem Rechtsstreit jetzt entschieden, dass ein Fahrzeughalter, der an einem Hang parkt und keine Gang eingelegt hat, grob fahrlässig handelt. Es reicht dabei nicht aus, nur die Handbremse anzuziehen. Die Versicherung muss bei einem Unfall dann nicht zahlen. I n dem verhandelten Fall hatte ein Mann seinen Wagen an einer Steigung mit 10
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