Totalschaden: Auch Kraftstoff muss ersetzt werden
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Solingen muss die gegnerische Versicherung nach einem Unfall mit Totalschaden auch den Kraftstoff ersetzen, der sich noch im Tank des kaputten Fahrzeugs befunden hat (Az.: 12 c 638/12). Darauf weist der ADAC hin. Im konkreten Fall ging es um einen Unfall mit Totalschaden, bei dem das kaputte Auto noch 55 Liter Sprit im Tank hatte,
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