Kfz-Versicherung kann bei falscher Bereifung kürzen

Seit dem letzten Jahr gibt es in Deutschland die sogenannte allgemeine Winterreifen-Pflicht, die besagt, dass Autofahrer dafür zu sorgen haben, dass sie mit einer der Witterung angemessenen Bereifung unterwegs sein müssen. Zwar ist diese Regelung durchaus umstritten und bedarf Experten zufolge einiger Nachbesserungen, doch es gilt, dass bei Glatteis, Schnee und Matsch nur Winterreifen oder M+S-Reifen erlaubt sind. Fährt jemand bei einer solchen Witterung mit Sommerreifen, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro rechnen, außerdem wird er mit 1 Punkt in Flensburg bestraft.

Der Bundesverband der Versicherungskaufleute macht angesichts der immer kälteren Temperaturen darauf aufmerksam, dass die richtige Bereifung auch versicherungsrechtlich relevant ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zwar auch dann den Schaden der Gegenseite, wenn der Verursacher mit einer falschen Bereifung unterwegs war, aber sollte sich herausstellen, dass es mit Winterreifen vermutlich nicht zu dem Unfall gekommen wäre, kann die Vollkasko-Versicherung ihre Leistungen kürzen oder sogar ganz streichen. Die Kosten für die Reparatur des eigenen Autos müsste dann der Versicherte alleine tragen.

Die Versicherung definiert das Verhalten des Autofahrers in solchen Fällen häufig als “grob fahrlässig”. Das gleiche gilt übrigens auch dann, wenn die Bereifung zwar an sich korrekt, aber abgefahren ist. Auch das Fahren mit abgefahrenen Pneus kann als grob fahrlässig bewertet werden. Selbst Versicherte, die in ihrem Vertrag den “Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit” vereinbart haben, müssen mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen.

Übrigens: Die Winterreifen-Pflicht gilt für eine bestimmte Jahreszeit auch in einigen anderen europäischen Ländern wie Finnland, Frankreich und Österreich. Wer einen Urlaub plant, sollte sich deshalb immer vorab über die aktuellen Vorschriften im Urlaubsland informieren.