Stiftung Warentest: Nur wenige sehr gute Unfallversicherungen

Die Stiftung Warentest hat mehrere hundert Tarife für private Unfallversicherungen unter die Lupe genommen, die unter anderem mindestens 500.000 Euro bei Vollinvalidität leisten. Die Experten kommen zu dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der Angebote nur lückenhaften Schutz bieten. Nur drei Tarife konnten sowohl mit der Qualität ihrer Bedingungen als auch mit ihrer Kapitalzahlung überzeugen und erhielten die Note “sehr gut”. Testsieger wurden die Angebote “P 350 Primus Plus Premium” und “P 500 Primus Plus Premium” der Swiss ­Life und der Tarif “P-Plus 500 XXL (B18) Maxi-Taxe” von Interrisk.

Die Beiträge für prvate Unfallversicherungen hängen von mehreren Faktoren ab. Aktuell gibt es noch Preisunterschiede für Frauen und Männer, doch ab Ende 2012 müssen die Versicherer auch Unisextarife anbieten. Bei dem jüngsten Test ergab sich allerdings noch, dass Männer für sehr gute Angebote in der privaten Unfallversicherung in ungefährlichen Berufen 236-333 Euro pro Jahr zahlen und Frauen zwischen 221 und 306 Euro. Bei Berufen mit höherem Unfallrisiko liegen die Preise für sehr gute Tarife für Männer bei 363-515 Euro im Jahr.

Wer eine private Unfallversicherung abschließen will, sollte darauf achten, dass die Versicherung nicht nur bei 100% Invalidität zahlt, sondern auch schon bei niedrigen Invaliditätsgraden gute Leistungen erbringt. Im Test gab es z.B. einige Angebote, die mindestens 100.000 Euro auszahlen, wenn der Versicherte eine 50%-ige Invalidität erleidet. Empfehlenswert sind auch Tarife mit “Progression”, also Tarife, bei denen die vereinbarte Versicherungsgrundsumme bei 100%-iger Invalidität um ein Vielfaches steigt.

Darüber hinaus ist die Verbraucherfreundlichkeit der Vertragsbedingungen ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt. Vor allem die sogenannte Gliedertaxe sollte bei den Tarifen berücksichtigt werden. Unter Gliedertaxe versteht man den Grad der Invalidität, den ein Versicherer z.B. nach dem Verlust einer Hand anerkennt. In dem genannten Fall gibt es hier Schwankungen von 55% bis 100%.

Beim Abschluss einer Unfallversicherung müssen die Versicherungsnehmer auf alle Fragen wahrheitsgemäß antworten. Macht er falsche Angaben oder verschweigt etwas, kann der Versicherer im Leistungsfall aufgrund der Falschaussage die Leistung verweigern, dann erhält der Versicherte nicht nur keine Zahlung, sondern hat auch die bisherigen Beiträge umsonst bezahlt.