Kfz-Haftpflicht: BdV fordert höhere Mindestdeckungssumme

Wer im Straßenverkehr mit seinem Auto einen Unfall verursacht, haftet für den Schaden. Die Kosten hierfür übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland per Gesetz jeder Autohalter abgeschlossen haben muss. Reicht die vereinbarte Deckungssumme im Schadensfall nicht aus, muss der Versicherte für die restlichen Kosten selbst aufkommen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, hat das Unfallopfer das Nachsehen.

Im Januar 2012 tritt eine EU-Richtlinie in Kraft, nach der die Mindestversicherungssumme für Sachschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung auf 1,12 Millionen Euro angehoben wird. Aktuell liegt die Mindestdeckungssumme bei 1 Million Euro. Für den Vorstandsvorsitzenden des Bundes der Versicherten (BdV), Axel Kleinlein geht diese Erhöhung jedoch nicht weit genug, er fordert eine Mindestdeckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Damit soll vermieden werden, dass Unfallopfer wegen einer zu geringen Deckungssumme leer ausgehen. Eine Erhöhung der Mindestdeckungssumme auf pauschal 100 Millionen Euro würde nur 5-10 Euro mehr kosten, so Kleinlein.

Aufgrund des sogenannten Kontrahierungszwanges müssen die Versicherer auch Anträge annehmen, die nur die Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen vorsehen. Dies wird laut Kleinlein gerne bei unliebsamen Kunden gemacht. In den meisten Fällen werden allerdings schon jetzt Kfz-Haftpflichtversicherungen mit Deckungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro abgeschlossen.