Berufsunfähigkeit durch Panikattacken
Das Oberlandesgericht in Saarbrücken hat in einem Urteil entschieden, dass Panikattacken nicht in jedem Fall zu einer Berufsunfähigkeit führen und damit einen Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung rechtfertigen. Für einen solchen Anspruch sein es notwendig, dass der Versicherte alles unternehme, was zumutbar sein, um die bestehende Situation in den Griff zu bekommen. Dafür seinen Maßnahmen wie eine ärztliche Behandlung
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