Bei Verschweigen von Vorschäden erlischt Versicherungsschutz
Verschweigt der Halter eines gestohlenen Fahrzeugs Unfallschäden, so verliert er seinen Versicherungsschutz. Das berichtet die Zeitschrift ¬´recht und schaden¬ª und beruft sich dabei auf ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken (Az.: 5 U 405/05-40). Das Saarländische Oberlandesgericht hat entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn die Versicherung über eine Datenbank der Versicherungsunternehmen rechtzeitig von dem Schaden erfahren hat. Die
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