Sozialhilfeträger muss PKV für Hartz-IV-Empfänger zahlen
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass der Sozialhilfeträger für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II, „Hartz IV“) die vollen Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen muss (Az.: L 2 SO 2529/09 ER-B und L 7 SO 2453/09 ER-B). Wie die „Ad-Hoc-News“ mitteilen, war es bislang so, dass diese Beiträge von den Sozialhilfeträgern „gedeckelt“ wurden,
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