Unfallversicherung haftet nicht beim Duschen auf der Klassenfahrt
Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen, wenn sich ein Lehrer während einer Klassenfahrt beim Duschen verletzt (Az.: B 2 U 31/07 R). Im konkreten Fall ging es um eine Lehrerin aus Sachsen-Anhalt, die mit einer Kollegin und 17 Zweitklässlern auf Klassenfahrt in ein Schullandheim fuhr. Die Lehrerin rutschte an einem
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