Versehentlicher Bescheid von Behörden ist gültig
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden sind Behörden auch an einen versehentlich verschickten Bescheid gebunden, wenn der Empfänger den Irrtum nicht erkennen konnte (Az.: S 9 R 163/09). Im konkreten Fall hatte ein Mann die Kosten für eine Rehabilitation für Suchtkranke in Höhe von 13.000 Euro vorgestreckt. Als die Behandlung abgeschlossen war, wurde er von der Rentenversicherung darüber informiert, dass
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