Unfall in der Arbeitspause ist nicht automatisch versichert
Nach einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts haftet die gesetzliche Unfallversicherung nicht zwangsläufig für alle Unfälle, die während einer Arbeitspause geschehen (Az.: L 3 U 52/11). Zwar gilt der gesetzliche Unfallschutz grundsätzlich auch für die Arbeitspausen, allerdings nur dann, wenn sich der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum auch an einem Ort befindet, der mit der versicherten Tätigkeit, also dem Arbeitsplatz, zusammenhängt. Im
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