Mit Reisekosten und doppeltem Haushalt Steuern sparen

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Berufstätige mit ihren Reisekosten und einem doppelten Haushalt nun mehr Steuern sparen können. So können sie höhere Werbungskosten geltend machen, denn die Geschäfsreise mit Privatvergnügen verbunden ist oder es aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung gibt. Das geht aus Urteilen des Bundesfinanzhofes hervor.

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung besitzt, darf seine Fahrt- und Mietkosten steuerlich geltend machen, vorausgesetzt der zweite Haushalt wird wirklich aus beruflichen Gründen geführt. Das bedeutet, dass von der Zweitwohnung aus der Arbeitsplatz schneller erreicht werden kann und die Erstwohnung aber weiterhin Lebensmittelpunkt bleibt. An diesem müssen die Pendler einen eigenen Haushalt führen und die hierfür entstandenen Kosten selbst oder zumindest gleichberechtigt tragen. Dies muss auch belegt werden (können).

Dem Bundesifnanzhof zufolge ist das bisherige Aufteilungs- und Abzugsverbot bei Dienstreisen nicht zulässig. Ab sofort können Berufstätige, die eine Geschäftsreise mit einem privaten Aufenthalt verknüpfen, den beruflichen Anteil aus den Gesamtkosten herausrechnen und diesen steuerlich geltend machen.