Versicherungsschutz für Studierende

Im Oktober beginnen rund 400.000 junge Leute ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass für sie eine Krankenversicherung und eine private Haftpflichtversicherung unerlässlich ist und dass es je nach persönlicher Situation noch weitere sinnvolle Policen für Studenten gibt. Dazu gehören z.B. die Auslandsreise-Krankenversicherung, die Kfz-Versicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Jeder Studierende muss eine Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen haben und dies bei der Einschreibung auch nachweisen. Studierende, die bislang beitragsfrei bei ihren Eltern gesetzlich versichert waren, können dies bis zu ihrem 25. Geburtstag auch nach ihrem Umzug in eine Wohnung bleiben, informiert die Stiftung Warentest. Voraussetzung hierfür ist, dass seine monatlichen Einkünfte den Betrag von 365 Euro nicht überschreiten. Wer vor seinem Studium privat versichert war, kann dies auch bleiben, allerdings besteht die Pflicht zur privaten Versicherung dann die gesamte Studiumslaufzeit hindurch.

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass der Familienschutz nicht bei allen Versicherungen mit dem 25. Lebensjahr endet, sondern bei manchen Versicherungen schon früher. Das ist z.B. bei der Auslandsreise-Krankenversicherung der Fall, bei der ein Familienschutz nur bis zum 20. Lebensjahr, bei manchen Anbietern auch nur bis zum 17. Lebensjahr gilt. In diesem Fall ist eine eigene, gute Police jedoch schon für rund 10 Euro zu bekommen. Besitzen die Eltern eine Haftpflichtversicherung, ist eine eigene Police für Studierende nicht nötig, denn der Versicherungsschutz der Eltern schließt sie in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung ein.