Rösler will Arbeitslose von Zusatzbeiträgen befreien

Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) für die Gesundheitsreform sieht vor, dass Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV) oder Sozialhilfe sowie Kurzarbeiter und Wehrdienstleistende von Krankenkassen-Zusatzbeiträgen befreit werden sollen. Stattdessen sollen die Beiträge von staatlichen Stellen an die Kassen gezahlt werden, im Falle der arbeitslosen Versicherten wäre hier also die Bundesagentur für Arbeit in der Zahlungspflicht.

Aktuell müssen Empfänger von Arbeitslosengeld I und Hartz IV den Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse selbst bezahlen, alternativ können sie die Krankenkasse wechseln. Sollte der Gesetzentwurf von Rösler durchkommen, wäre dies eine Verbesserung der Situation, allerdings könnte es auch dann sein, dass die Betroffenen Mehrkosten zu tragen haben, weil die Arbeitsagentur immer nur den Durchschnittsbeitrag der Zusatzbeiträge bezahlen würde. Liegt der Zusatzbeitrag einer Krankenkasse über dem Durchschnitt, muss der Versicherte die Differenz weiterhin selbst bezahlen.

Ob der Gesetzentwurf durchgesetzt wird, ist allerdings noch fraglich, denn nicht alle Punkte werden von der Union mitgetragen. Während sie ebenfalls dafür plädiert, dass Hartz-IV-Empfänger von den Zusatzbeiträgen befreit werden, gibt es bei der Kostenübernahme bei ALG I-Empfängern noch Diskussionen.